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Radfahren und Alkohol

 

Wer unter Alkoholeinfluss Auto fährt, gefährdet nicht nur sich und andere, sondern muss auch mit drastischen Strafen bis hin zum Führerscheinentzug rechnen.

Doch wie sieht das beim Radfahren aus? Gilt hier auch eine gesetzlich festgelegte Promillegrenze, nach deren Überschreitung man sich nicht mehr in den Sattel schwingen, sondern besser zu Fuß gehen sollte?

 

Wie viel Alkohol darf ein Radfahrer trinken?

 

Aktuell liegt die vom Gesetzgeber festgelegte Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit von Radfahrern bei 1,6 Promille.
Wer mit mehr Alkohol im Blut von der Polizei erwischt wird, begeht nach § 316 StGB eine Straftat, die bestenfalls eine Geldstrafe nach sich zieht und im schlimmsten Fall mit Führerscheinentzug geahndet wird.

Versuche mit gesunden erwachsenen Personen ergaben: Um einen Blutalkoholwert von 1,6 Promille zu erreichen, dürfen rund vier Liter Bier konsumiert werden. Viel zu viel, warnen Experten.

 

 

Auch beim Radfahren gibt es eine Promille Grenze

Ein Gläschen in Ehren ….. aber Vorsicht wer ab 0,3 Promille einen Unfall verursacht muss mit einer Strafanzeige rechnen.  © www.r-m.de/pd-f

 

Ärzte und ADFC fordern Senkung der Promillegrenze

 

Solange Radfahrer keine alkoholbedingten Fahrfehler begehen bzw. andere Verkehrsteilnehmer gefährden, müssen sie derzeit bis 1,6 Promille keine Strafen befürchten.

Während Politiker kaum Handlungsbedarf sehen, fordern Unfallchirurgen, Orthopäden sowie verschiedene Verkehrsklubs seit mehreren Jahren einen neuen, strafrechtlich relevanten Gefahrengrenzwert von maximal 1,1 Promille.
Es gilt nämlich als erwiesen, dass sich alkoholisierte Radfahrer schnell überschätzen und deshalb häufiger in schwere Unfälle verwickelt sind als andere. Gerade an Tagen wie Himmelfahrt oder Pfingsten, wenn viele Menschen mit dem Rad unterwegs sind und erfahrungsgemäß mehr getrunken wird, steigt regelmäßig auch die Zahl der unter Alkoholeinfluss stehenden, gestürzten Radfahrer in Deutschlands Notaufnahmen dramatisch an.
Kein Wunder. Schließlich beeinträchtigt der Alkoholkonsum sowohl den Gleichgewichtssinn als auch die Reaktionsfähigkeit enorm und die meisten Menschen zeigen bereits bei einem Wert, der weit unter der gesetzlich festgelegten 1,6 Promillegrenze liegt, deutliche Ausfallerscheinungen.

 

Appell an die Eigenverantwortung

 

Den Spruch: „Ich kann heute trinken, schließlich bin ich mit dem Fahrrad hier“ ist weit verbreitet.
Doch welcher verantwortungsbewusste Verkehrsteilnehmer, egal ob Autofahrer, Radler oder Fußgänger, teilt schon gern den Radweg oder die Fahrbahn mit einem betrunkenen Radfahrer?

Statt auf strengere Gesetze zu warten, wäre es viel besser, wenn sich jeder Einzelne nach dem Genuss von mehreren Gläsern Bier, Wein oder Schnaps dazu entschließt, lieber zu Fuß zu gehen und das Fahrrad zu schieben.

 

Wer alkoholisiert Rad fährt macht sich strafbar

Wer zwischen 0,3 und 1,6 Promille durch Ausfallerscheinungen auffällt macht sich strafbar. © www.r-m.de/pd-f



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