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Wegeunfall mit Fahrrad – was Arbeitnehmer dazu wissen sollten

 

Was ist eigentlich ein Wegeunfall?

 

Wer als Pendler mit dem Auto zur Arbeit fährt, ist wahrscheinlich schon häufiger mit der Thematik Wegeunfall in Berührung gekommen.
Wer hingegen den Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad bestreiten kann, wird in Sachen Informationen zum Thema Wegeunfall oftmals gern außen vor gelassen. Dabei ist die Gefahr eines solchen Unfalls für Fahrradfahrer mindestens ebenso groß wie für Pendler mit dem Pkw oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Als Wegeunfall wird jeder Unfall gewertet, der auf dem Weg von der eigenen Wohnung zur Arbeitsstätte oder zurück passiert.

Ein Unfall ist per Definition ein Ereignis, das zeitlich begrenzt von außen auf den Körper einwirkt und ihn so schädigt. Verletzungen beim Sport – also beispielsweise beim Fahrradfahren – gelten ebenfalls auf Unfälle, auch wenn hier keine andere Partei beteiligt ist.

Damit ist erst einmal jeder Unfall eines Radfahrers auf dem Weg zur Arbeit ein Wegeunfall. Unabhängig davon, ob eine weitere Partei beteiligt ist oder der Radfahrer einfach ins Rutschen gerät oder ein Schaden am Fahrrad zu dem Unfall führt.

 

Das Bild zeigt einen Berufspendler auf dem Fahrrad

Mit dem Rad zur Arbeit. Foto: Pixabay / Free-Photos

 

 

Was  bezeichnet man an dieser Stelle als Arbeitsweg?

 

Der Arbeitsweg ist der komplette Weg vom eigenen Zuhause bis zur Arbeit und zurück.
Faktisch beginnt der Versicherungsschutz in dem Augenblick, in dem der Arbeitnehmer den Fuß vor die Haustür setzt. Er endet mit dem Betreten der Arbeitsstätte. Gleiches gilt in verkehrter Richtung für den Rückweg.
Für gewöhnlich ist der Arbeitnehmer nur auf dem kürzesten Weg versichert. Davon gibt es allerdings Ausnahmen.

Die Frage, wann ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder zurück als Wegeunfall gilt, kann existenziell wichtig werden. Denn ein Wegeunfall wird von der Berufsgenossenschaft begleitet und gilt im Prinzip ähnlich wie ein Arbeitsunfall.
Bei einem Unfall im privaten Umfeld hingegen muss der Arbeitnehmer die Behandlung über die klassische gesetzliche Krankenversicherung abrechnen und im Fall eines längeren Ausfalls auch mit dem Wegfall der Lohnfortzahlung und dem Einsetzen des Krankengeldes rechnen.

Entsprechende finanzielle Verluste aufgrund einer langfristigen Erkrankung nach einem Unfall werden vonseiten der Berufsgenossenschaft abgefedert. Im schlimmsten Fall kann bei Spätschäden sogar ein Anspruch auf eine Rente bestehen.

 

 

In diesen Fällen darf der Arbeitnehmer vom kürzesten Arbeitsweg abweichen

 

Die Regelungen zum Wegeunfall betreffen sämtliche möglichen Arten der Beförderung.
Denn ob ein Arbeitnehmer mit dem Auto, dem Fahrrad, zu Fuß oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt, bleibt letztlich jedem selbst überlassen.
Daher sind die entsprechenden Regelungen auch nur sehr allgemein gehalten und können nicht unbedingt auf jedes Fortbewegungsmittel übertragen werden.

Wir haben hier die generellen Bedingungen rund um die Frage nach dem Arbeitsweg  zusammengestellt und stellen diese an den Beispielen Pkw und Fahrrad einmal gegenüber.

 

Gründe für eine AbweichungPkwFahrrad
Bildung einer FahrgemeinschaftHolt ein Pkw-Fahrer einen anderen Arbeitnehmer ab, um eine Fahrgemeinschaft zu bilden, ist der Umweg für die Abholung mit versichert.Die Regelung sieht vor, dass mehrere Personen „ein Fahrzeug“ nutzen müssen. Für Fahrradfahrer kommt die Regelung zur Fahrgemeinschaft daher nicht in Betracht.
KinderbetreuungWer sein Kind zur Kinderbetreuung bringen muss, darf dafür mit dem Pkw einen Umweg machen.Muss ein kleines Kind zur Kinderbetreuung und wird im Fahrradrücksitz transportiert, ist dieser Umweg ebenso denkbar wie das Begleiten eines bereits etwas älteren Kindes mit dem Fahrrad zur Schule oder in den Kindergarten. Hier greift die Ausnahme auch für Radfahrer.
VerkehrsbedingungenGibt es eine Umleitung oder ist ein anderer Weg aufgrund der Verkehrslage schneller (Stichwort Stau), kann ein Pendler im Pkw von der kürzesten auf die schnellste Route ausweichen.Auf dem Fahrrad gibt es eher keine Staus. Nur bei Sperrungen von einzelnen Straßen und damit verbundenen kleinen Umwegen über Nebenstraßen greift diese Regelung.
WitterungsbedingungenKann eine Strecke aufgrund von schlechten Witterungsbedingungen nicht oder nur unter erheblichen Gefahren gewählt werden, greift hier wiederum die Ausnahme.Diese gilt auch für Radfahrer im gleichen Maß.
Der schnellere WegIst ein längerer Weg regelmäßig mit einem geringeren Zeitaufwand verbunden, darf dieser dem kürzesten Weg vorgezogen werden.Gleiches gilt auf dem Fahrrad.

 

 

Der Versicherungsschutz entfällt auch bei Zwischenstopps nicht vollkommen

 

Trotz all dieser Regelungen kann es immer mal wieder vorkommen, dass es aus privaten Gründen zu Umwegen oder zu einem Zwischenstopp kommt.
Wird beispielsweise auf dem Heimweg im nahe gelegenen Lebensmittelladen kurz eingekauft, erlischt der Versicherungsschutz in dem Moment, in dem der Versicherte den kürzesten Weg verlässt.
Der Arbeitnehmer ist allerdings ab dem Augenblick wieder versichert, an dem er wieder auf die ursprüngliche Strecke zurückkehrt.

Ausgenommen von diesen Regelungen sind Pausen oder Stopps, die länger als zwei Stunden andauern. Hiernach besteht für den restlichen Heimweg kein Versicherungsschutz im Fall eines Wegeunfalls mehr.

 

Schon gewusst? Auch Dienstreisen, Teilnahmen an Betriebssportgemeinschaften (Wettkämpfe ausgenommen) und vom Unternehmen veranstaltete Betriebsfeste gelten als Arbeitsveranstaltungen. Passiert hier auf dem Hin- oder Rückweg ein Unfall, kann ebenfalls ein Wegeunfall vorliegen.

 

 


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Kommentare

Kathrin 8. August 2022 um 09:29

Hallo,
ich hatte mit dem E-Bike einen selbstverschuldeten Unfall auf dem Heimweg nach dem Büro, allerdings nicht auf dem kürzesten Fahrtweg, da dieser an einer Bundestraße entlang führt (erst Hauptsraße, danach Radweg an der Bundesstraße – viel Abgase, dann wieder Hauptstraßen mit vielen Einmündungen). Ich bevorzuge auf dem Weg zur und von der Arbeit Radwege an der Bahn entlang und Nebenstraßen, auch wenn diese 1 km mehr Fahrtweg bedeuten.
Bin ich auf diesen Wegen auch gesetzlich unfallversichert? Ich fahre diese Wege ja zur Vorbeugung meiner Gesnundheit – wenig Abgase, wenig Gefahren durch nicht befahren der Hauptstraßen mit vielen Einmündungen.
Viele Grüße
Kati

Antworten

Armin 8. August 2022 um 09:46

Hallo Kati,

normalerweise ist die kürzeste oder schnellste Strecke zur Arbeit über die Berufsgenossenschaften versichert.
Ob es Ausnahmen für die vermeintlich sicherste Strecke gibt kann ich Dir nicht sagen. Mit dieser Frage solltest Du Dich direkt an die Berufsgenossenschaft oder an einen Verkehrsrechtsanwalt wenden.

Liebe Grüße und eine schöne Woche

Armin


Tammo 29. Juli 2022 um 22:25

Hallo,
wir bei einem Wegeunfall (Pflegestufe 3) mit dem Fahrrad ein Unterschied gemacht, ob der Radfahrer ein Helm trägt oder nicht (indirekte Tragepflicht)?
Muss ich den Radweg nehmen, weil ich mit meinem Rad durchschnittlich schneller bin (28km/h) als ein einfacher Radfahrer und wg. den Auf- und Absenkungen bei Radwegen aus dem Sattel gehoben werde?
Das „Fahrrad frei“-Schild stoßt bei mir auf Unverständnis und bei Autofahrern auf Unwissenheit. Wie kann oder wird diese Informationspflicht besser vermittelt werden?

Antworten

Armin 3. August 2022 um 14:38

Hallo Tammo,

wenn der Wegeunfall während einer Fahrt die der Arbeitgeber beauftragt hat passiert, und der Arbeitgeber von seinem Weisungsrecht gebraucht gemacht hatte, die das Tragen von Fahrradhelmen für die Mitarbeiter bei Dienstfahrten vorsieht, könnte es zu einer Tragepflicht kommen.

Es gab auch schon Urteile bei denen der Radfahrer eine Teilschuld bekommen hat. Mit der Begründung, dass die Kopfverletzungen durch das Tragen eines Fahrradhelmes weniger schwer ausgefallen wären.

Es besteht eine Radwegebenutzungspflicht wenn der Radweg durch ein einsprechendes Schild als solcher ausgewiesen ist. Die Geschwindigkeit hat keinen Einfluß ob ein Radweg benutzt werden muss oder nicht.
In der Straßenverkehrsordnung heißt es in § 2 Absatz 4: „Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.“

Ist an einem Verkehrsschild ein Zusatzschild „Radfahrer frei“ angebracht, bedeutet dies, dass Radfahrer die Straße bzw. den Teil der Straße, auf den sich das durch das Zusatzzeichen erweiterte Verkehrsschild bezieht, ebenfalls benutzen dürfen. Häufig sieht man dieses Schild an Straßen die für Kraftfahrzeuge verboten sind und bei Fuß- und Gehwegen.

Hinweis: Meine Antwort stellt keine Rechtsberatung dar. Es handelt sich lediglich um meine persönliche Meinung.

Beste Grüße Armin


Demaria 7. Juli 2022 um 10:05

hallo sehr geehrtes team,

ich hatte einen Fahrradunfall als ich einen Einkauf für unser Büro getätigt habe. Es war während meinen Arbeitszeiten.
Meine Frage: wer haftet für die Schäden, die am Fahrrad entstanden sind?

Viele Grüße
Inohad

Antworten

Armin 7. Juli 2022 um 15:28

Hallo,

wenn der Unfall nicht selbst verschuldet war haftet normalerweise der Verursacher.
Wenn der Unfall ohne Fremdeinwirkung passierte, musst Du Dich bei einem Rechtsanwalt erkundigen inwieweit Dein Arbeitgeber für Deinen Schaden am Fahrrad haftet.
Oder Du sprichst einfach mal mit Deinem Arbeitgeber was er dazu meint.

Das ist nur meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung.

Viele Grüße Armin


Gabriele 24. April 2022 um 13:18

Meine Tochter hatte einen Fahrradsturz von der Arbeit in ihren Garten wo sie übernachtet. Gilt dies auch als Wegeunfall?

Antworten

Armin 25. April 2022 um 10:06

Hallo Gabriele,

Ich verstehe Deine Frage nicht. Wo ist Deine Tochter mit dem Fahrrad gestürzt und weshalb übernachtet sie im Garten und aus welchem Grund sollte das ein Wegeunfall sein?

Gruß Armin


marcus 16. Februar 2022 um 21:59

hallo sehr geehrtes team,

ich hätte eine frage,

muss der arbeitnehmer ausgewiesene, also die blauen schilder, fahrradwege benutzen, damit sie versichert sind?

vielen dank für eure antwort.

mfg m. schulz

Antworten

Armin 17. Februar 2022 um 09:28

Hallo Marcus,

es gibt in Deutschland die Radwegebenutzungspflicht. Davon kann man nur abweichen wenn der Zustand des Belages sehr schlecht ist, der Weg zugeparkt wurde oder wegen anderer Maßnahmen nicht passierbar ist.
Ich habe keine Urteile und Informationen gefunden ob ein Wegeunfall anerkannt wird, wenn man nicht auf dem vorgeschriebenen Radweg unterwegs war.
Mit dieser Frage müsstest Du Dich an einen Verkehrsrechtsanwalt oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

Viele Grüße Armin


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