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E-Bike-Leasing: Gesund, klimaneutral und steuervergünstigt zur Arbeit

 

Das Bild zeigt ein altes Dienstfahrrad

Zeit für was Neues? E-Bike leasen und Steuern sparen.

 

 

Der tägliche Arbeitsweg bietet eine Menge Potenzial für mehr Gesundheit im Alltag. Wer sich Stress, Stau und Chaos im Berufsverkehr ersparen möchte, lässt das eigene Auto nach Möglichkeit lieber stehen und steigt auf öffentliche Verkehrsmittel oder aufs Fahrrad um.

Mit dem Fahrrad wird der Arbeitsweg zur echten Quality-Time für Gesundheit und Wohlbefinden, und ganz nebenbei lässt sich der eigene ökologische Fußabdruck deutlich verringern. Es gibt zahlreiche gute Gründe, um für die tägliche Strecke in den Betrieb auf das Fahrrad umzusteigen. Mit dem E-Bike eignet sich diese Variante auch für längere Strecken, ohne verschwitzt und abgekämpft am Arbeitsplatz ankommen zu müssen.

Für Arbeitgeber, die gerne ein Zeichen setzen und sich aktiv an wichtigen Themen wie Mitarbeitergesundheit und Umweltschutz beteiligen möchten, ist das E-Bike-Leasing eine interessante Lösung. Die Möglichkeiten sind vielseitig und seit März 2019 hat der Gesetzgeber neue steuerliche Vergünstigungen eingeführt, die das Prinzip Dienstfahrrad noch attraktiver machen.

 

 

Gesundheit und Umweltschutz rücken immer mehr in den Fokus

 

Das Bild zeigt einen Berufspendler mit E-Bike

Mit dem Pedelec statt Dienstwagen zur Arbeit. Bild von Jean-Paul BREHAUT auf Pixabay

 

 

Nachhaltigkeit hat in der Gesellschaft einen festen Platz eingenommen. Ein Großteil der deutschen Bevölkerung möchte sich aktiv für mehr Gesundheit und Umweltschutz einsetzen.
Bereits 2016 ergab eine repräsentative Umfrage des Umweltbundesamtes, dass sich etwa zwei Drittel der Autofahrer durchaus vorstellen könnten, für den täglichen Arbeitsweg auf das Fahrrad umzusteigen. Bis heute ist die Tendenz eher steigend.

Vor allem viele größere Städte haben ihre Infrastruktur immer stärker auf den wachsenden Anteil an Fahrradfahrern angepasst. Inzwischen gibt es wahre Fahrradhochburgen, in denen Menschen auf dem Dienstfahrrad längst zum alltäglichen Stadtbild gehören. Hier gehen Städte wie Münster, Ingolstadt, Oldenburg oder Wesel mit gutem Beispiel voran und immer mehr urbane Regionen ziehen nach. Auf gut ausgebauten Radschnellwegen ziehen Radfahrer an den üblichen Staus der Stoßzeiten vorbei und kommen so nicht nur schneller, sondern auch entspannter ans Ziel.

Wer die Anschaffungskosten für ein E-Bike scheut, kann mit dem E-Bike-Leasing eine kosten- und steuergünstige Alternative wählen.

 

 

Die Änderung der 1%-Regelung macht E-Bike-Leasing noch attraktiver

 

Dass ein Dienstfahrrad für Arbeitgeber und Arbeitnehmer je nach gewähltem Konzept steuerlich absetzbar ist, gilt schon seit Jahren.
2012 wurden die steuerlichen Vorteile für Dienstfahrzeuge vom PKW auch auf Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs erweitert.
Seitdem sind sie, genau wie der Dienstwagen, als so genannter geldwerter Vorteil zu versteuern.

Zum 09. Januar 2020 trat eine Änderung des Steuergesetzes in Kraft, das die bisher geltende 1%-Regelung sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer noch lohnender macht, weil sie die steuerliche Belastung über den geldwerten Vorteil senkt.

 

Das besagt die geänderte 1%-Regelung für das Dienstfahrrad:

 

Seit dem 13. 03. 2019 ist bei der Anwendung der 1 % – Regelung nur noch ein Viertel des Brutto-Listenpreises zu versteuern.

Das reduziert die Kosten des geldwerten Vorteils um 25 %. 1 % des geviertelten Neupreises des Fahrrads werden zwar als geldwerter Vorteil versteuert, aber die Gehaltsumwandlung sorgt für eine Steuerersparnis.

 

Ein Rechenbeispiel:

ein Viertel der Bemessungsgrundlage            2.500€ /4 = 625€

abgerundet auf den nächsten 100er               600€

davon zu versteuern 1%                                 6€

(Quelle: https://www.lease-a-bike.de/)

 

Mit der Änderung der steuerlichen Regelung hat der Gesetzgeber einen zusätzlichen Anreiz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschaffen, um das Dienstfahrrad künftig noch stärker zu etablieren.

Werfen wir einen genaueren Blick auf die Vorteile, die insbesondere das E-Bike-Leasing für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit sich bringt.

 

 

E-Bike-Leasing: Die Vorteile für den Arbeitgeber

 

Arbeitgeber, die das E-Bike als Dienstfahrrad einführen, können damit ein deutliches Signal setzen und sich auf viele positive Effekte für das eigene Unternehmen und für die Mitarbeiter freuen. Der Umstieg aufs Dienstfahrrad schont nicht nur die Umwelt, er wirkt sich auch positiv auf die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter aus.

Das Konzept des E-Bike-Leasings hält viele kostengünstige Modelle bereit, die sich passgenau auf die Unternehmensgröße und die individuellen Nutzungsbedingungen anpassen lassen.
Inzwischen etabliert sich das Dienstfahrrad als Alternative zum klassischen Dienstwagen immer stärker. So können Arbeitgeber mit dem Dienstfahrrad punkten:

 

  • Der Umstieg aufs Dienstfahrrad ist ein direkter Beitrag zum unternehmenseigenen Gesundheitsmanagement.

 

  • Vor allem in Großstädten mit gut ausgebauter Infrastruktur für Fahrradfahrer lässt sich der Arbeitsweg effizienter gestalten, Verspätungen durch Staus können konsequent abgebaut werden, Stress und Zeitverlust auf dem Arbeitsweg lassen sich reduzieren.

 

  • Die Leasing-Kosten für ein Dienstfahrrad sind viel niedriger als für einen Dienstwagen. Deshalb können Arbeitgeber möglicherweise allen Mitarbeitern diesen Vorteil zur Verfügung stellen, für die der Arbeitsweg mit dem Fahrrad sinnvoll zurückzulegen ist. Das schafft Zufriedenheit und ein größeres Gefühl der Gleichstellung.

 

  • Mit dem Dienstfahrrad lassen sich nicht nur die Leasingkosten im Vergleich zum Dienstwagen senken, auch die Kosten für firmeneigenen Parkraum lassen sich mit dem Umstieg auf Dienstfahrräder pro Jahr etwa auf ein Zehntel senken.

 

  • Das Dienstfahrrad mindert, ebenso wie der Dienstwagen, das Bruttogehalt eines jeden Angestellten, da es als Gehaltsumwandlung behandelt wird. Auf diese Weise kann ein Unternehmen die Lohnnebenkosten und damit seine Sozialabgaben aktiv senken.

 

  • Durch eine repräsentative Flott von Dienstfahrrädern lässt sich das Unternehmensimage wirkungsvoll verbessern. Je nach Unternehmensausrichtung eröffnen sich dadurch auch neue Marketingstrategien.

 

 

 

E-Bike-Leasing: Die Vorteile für den Arbeitnehmer

 

Das Bild zeigt Radfahrerin auf E-Bike

Geleaste E-Bikes dürfen meist auch privat genutzt werden. © Adobe Stock / Julie

 

 

Vor allem in größeren Städten mit einer fahrradfreundlichen Infrastruktur können Arbeitnehmer auf vielfältige Weise von einem Dienstfahrrad profitieren.

Neben dem positiven Effekt für die Gesundheit und der Stressreduzierung auf dem Arbeitsweg bietet das E-Bike-Leasing bei renommierten Anbietern für Arbeitnehmer ein paar ganz spezielle Vorteile:

 

  • Vielfach dürfen Arbeitnehmer das Modell ihres E-Bikes selbst auswählen, sofern bestimmte Parameter berücksichtigt werden. So lassen sich Fahrspaß und Motivation enorm steigern.

 

  • Bei den meisten E-Bike-Leasingverträgen darf das Dienstfahrrad unbegrenzt privat genutzt werden.

 

  • Bietet das Unternehmen ein Dienstfahrrad über E-Bike-Leasing an, wird dadurch das zu versteuernde Bruttogehalt des Arbeitnehmers gesenkt. So lassen sich Steuern und Sozialabgaben reduzieren.

 

 

E-Bike-Leasing für Selbstständige

 

 

Auch Selbstständige können die Vorteile des E-Bike-Leasings nutzen.
Wird ein geleastes E-Bike zu mindestens 50 Prozent für berufliche Zwecke genutzt, gilt es als notwendiges Betriebsvermögen. Dadurch dürfen Selbstständige neben den Leasing-Kosten auch alle weiteren Kosten wie Inspektionen und notwendige Reparaturen oder Versicherungskosten steuerlich absetzen.

Wird das Dienstfahrrad zu mehr als 90 Prozent für private Zwecke genutzt, wird es steuerrechtlich gesehen automatisch zu Privatvermögen. In diesem Fall darf nur noch ein pauschaler Betrag pro gefahrenem Kilometer zu beruflichen Zwecken steuerlich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Das E-Bike-Leasing ist für nahezu jede Unternehmensgröße und jedes Geschäftsmodell eine interessante Alternative zum Dienstwagen.
Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Selbstständige sollten die vielfältigen Vorteile für Gesundheit, Umwelt, Finanzen und Unternehmensimage für sich nutzbar machen.

 

 


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Kommentare

Daniel 9. Oktober 2020 um 01:05

Mein Arbeitsgeber bietet Bike Leasing an. Das Angebot wird sehr gut angenommen. Viele Kollegen sind sportlicher geworden. Ein positiver Aspekt auch für den Arbeitsgeber

Antworten

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